Dank einer Erbschaft oder einem Legat ist es möglich, Projekte für Heranwachsende zu finanzieren, die sonst nicht realisierbar wären.
Über das Lebensende hinweg Gutes tun
- Egal ob gross oder klein: Sie helfen Menschen in Not langfristig.
- Sie nutzen Ihren Handlungsspielraum im Testament: Verleihen Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck
Berücksichtigen Sie die swissini association in Ihrem Testament
- Erbschaft: Ihre nächsten Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses. Neben dem Pflichtteil können Sie über eine freie Quote verfügen und beispielsweise die swissini association als Miterben berücksichtigen.
- Legat: Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie die swissini association mit einer Bar- oder Sachspende (z.B. eine Liegenschaft) berücksichtigen. Das Anrecht Ihrer nächsten Angehörigen bleibt bei einem Vermächtnis bestehen.
Information: Eine Revision des Erbrechts tritt im Januar 2023 in Kraft (Beschluss Bundesrat 19.5.21) und wird u.a. die freie Quote erhöhen und Pflichtteile senken.
Um mit uns in obengenanntem Thema Kontakt aufzunehmen, dürfen Sie sich gerne per Post oder per Mail an uns wenden. Wir werden uns nach Erhalt persönlich bei Ihnen melden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten in der Fusszeile. Herzlichen Dank!
Sollten Sie mit einer Spende helfen wollen:
Nutzen Sie unsere Spendenmöglichkeiten über Twint oder Banküberweisung.
Die Angaben finden Sie in der Fusszeile.
Herzlichen Dank!