Soforthilfe

Die swissini association möchte der Schuldenspirale von jungen Schuldnern in der Schweiz mit einer finanziellen Soforthilfe entgegentreten. Dabei wird aus dem Erlös der eigens für die swissini hergestellten Getränke und den Spenden, die Soforthilfe umgesetzt.

Die Soforthilfe wird nur nach erfolgreicher Überprüfung unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Voraussetzung:

• geregeltes Einkommen (Arbeitsstelle, Sozialamt, IV, oder RAV)
• Budgetplan mit allen Aufwänden und Erträge (Bilanz)
• Privatperson / Familie
• Alter zwischen 18 – 30

Einzureichende Unterlagen:

Unterstützungsgesuch
Checkliste Gesuchsaustellung

Nicht unterstützt werden:

• Unternehmen (KMU, etc.)
• Vereine
• Selbständige
• Private mit Hypothekarschulden

Folgende Soforthilfe bietet die swissini association:

• Übernahme von Kautionen
• Anschaffungen von Möbel, Kleider, Alltagsgegenstände
• Übernahme von Zahlungsrückstände (Miete, Krankenkassen, Steuern)

Ablauf:

  1. Einreichung Hilfegesuch bei der swissini association gem. Gesuchsformular
  2. Abgabe von Unterlagen gem. Checkliste
  3. Überprüfung durch die swissini association
  4. Bestätigung durch die swissini association an Gesuchsteller/-in nach erfolgreicher Prüfung
  5. Ausführung der Soforthilfe

Info:

Private, die keine Sozialhilfe beziehen, reichen ein Direktgesuch ein. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, muss Ihr Gesuch über das Sozialamt eingereicht werden.

Die Überprüfung kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die Entscheidung wird durch den Vorstand der swissini association gefällt. Sie werden schriftlich über den Entscheid informiert. Ein Anrecht auf Unterstützung besteht nicht.